Archiv für die Kategorie „Alleinerziehende“
Ansprüche auf Kindesunterhalt verfallen, wenn sie nicht gestellt werden
Kümmert sich eine Frau, die gegen den Vater ihres nicht ehelichen Kindes ein Urteil auf Zahlung von Unterhalt für das Kind erwirkt hat, “über einen längeren Zeitraum” nicht darum, das Geld zu bekommen, so kann der Anspruch darauf “verwirken”. Gerade in Unterhaltsfällen “kann von den Gläubigern erwartet werden, dass sie sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs bemühen”. Andernfalls könnten, so das Oberlandesgericht Hamm, “Unterhaltsrückstände zu einer erdrückenden Schuldenlast anwachsen”. (AZ: 10 WF 148/06)
Geschiedene Mutter mit gemeinsamen Sorgerecht darf in der EU ohne Zustimmung des Vaters umziehen
Eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht (hier nach England), begeht gegenüber dem Vater keine “Kindesentführung”. Das gilt auch dann, wenn Vater und Mutter das Sorgerecht gemeinsam zusteht. Bedingung dafür ist jedoch, dass Diesen Beitrag weiterlesen »
Eltern können die Kosten für Besuche bei den Kindern können nicht als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Kosten für Besuche bei den Kindern (Umgang) steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind (Az. III R 28/05).
In dem zu entscheidenden Fall Diesen Beitrag weiterlesen »
In Abstimmung mit anderen Gremien gibt das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie für die Gewährung von Kindesunterhalt heraus.
Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Familiensenaten des Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und hat keine Gesetzeskraft. In der Praxis setzen die Gerichte die Tabelle jedoch als Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung ein. Sie weist drei Unterhaltsberechtigte aus, Ehegatten und zwei Kinder. Je nach dem, ob mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, wird im Diesen Beitrag weiterlesen »
Alleinerziehende Steuerpflichtige können jährlich einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro geltend machen und von ihrem Einkommen abziehen.
Über die Einstufung in Lohnsteuerklasse II wird dieser Entlastungsbetrag berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass ein Kind im Haushalt des Alleinerziehenden lebt für das dem allein erziehenden Elternteil ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht (§ 24bEStG). Das ist meistens Diesen Beitrag weiterlesen »

